Glossar
Staatskonzept
Für das Staatskonzept (Kapitel 10.2-10.3) neu eingeführte oder in besonderer Bedeutung genutzte Begriffe.
Abstimmung |
Artikel 4.6 |
Im Register durchgeführter Prozess, mit welchem die Stimmberechtigten darüber entscheiden, ob ein Vorschlag zu einem geltenden Gesetz oder einer geltenden Verordnung wird. Beginnt, wenn 12% an Wichtung einem Vorschlag zustimmen.
Account |
Artikel 4.3 |
Benutzerkonto im Register. Ermöglicht das Hinterlegen von Daten im Register (Schlüssel-Wert-Paare und Dokumente). Diese Daten können von anderen Accounts signiert sein. Spezielle Accountarten: Bürgeraccount, Gemeinschaftsaccount.
amtlich (Account) |
Artikel 4.5 |
Daten gelten als „amtlich ausgewiesen“, falls sie von einem als „amtlich“ markierten Account signiert wurden. Das Register markiert Accounts als „amtlich“, die von 60% der Standardwichtung der Gemeinschaften als vertrauenswürdig markiert sind.
Amtlich-Widerruf |
Artikel 4.9 |
Ein nicht gestoppter, noch nicht gültiger Widerruf des „amtlich“ Merkmals. Ein laufender Widerruf wird bei den betroffenen Daten angezeigt.
Bürgeraccount |
Artikel 4.3 |
Account mit hinterlegter amtlich ausgewiesener Staatsbürgernummer, Namen und Geburtsdatum. Macht jemanden zum Staatsbürger und wird als digitaler Personalausweis benutzt. Ist eine Gemeinschaft hinterlegt (von dieser signiert), so macht dies den Bürger zum Mitglied der Gemeinschaft und verschafft dieser Stimmgewicht.
Entscheidungswahl |
Artikel 4.7 |
Im Register durchgeführter Prozess, mit welchem die Stimmberechtigten darüber entscheiden, welche mehrerer Alternativen (Accounts, Dokumente, Werte) der Zentralstaat wählt. Entsteht aus einer Initiative.
Exekutive |
Artikel 7.1 |
ausführende Gewalt des Zentralstaates. Besteht aus allen Räten und allen zur Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen geschaffenen Institutionen.
Gemeinschaft |
Artikel 4.3, 5.1, 5.5, ... |
Hat in Legislative und Exekutive des Zentralstaates Stimmrecht proportional zur Zahl ihrer Mitglieder (siehe „Standardwichtung“). Kann sich intern beliebig organisieren, von ihren Mitgliedern Abgaben und die Einhaltung ihrer Regeln verlangen und ihnen Dienstleistungen bieten. Jeder Bürger ist Mitglied genau einer Gemeinschaft (siehe „Nullgemeinschaft“).
Gemeinschaftsaccount |
Artikel 4.3 |
Als Gemeinschaft ausgewiesener Account. Signiert Bürgeraccounts die Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft. Kann an Entscheidungen des Zentralstaates teilnehmen, mit Stimmgewicht entsprechend seiner Wichtung.
Gemeinschaftsland |
Artikel 5.5 |
Boden vom Typ A oder D, welcher von einer Gemeinschaft oder einem Gemeinschaftsmitglied gepachtet wurde. Erlaubt der Gemeinschaft die Durchsetzung ihrer Regeln mit eigener Polizei und die Beschränkung des Zutritts.
gesetzgebende Körperschaft |
Artikel 5.4, 5.3 |
Teil der Legislative, erlässt Gesetze. Die Zentralgesetzgebung selbst, oder durch diese oder eine andere gesetzgebenden Körperschaft mit einer Wichtung geschaffen und mit Rechten ausgestattet.
Initiative |
Artikel 4.7 |
Dokument im Register, aus welchem eine Entscheidungswahl entsteht, falls ihm 20% an Wichtung zustimmen.
Judikative |
Artikel 6.1 |
Gerichtsbarkeit des Zentralstaates – vom Verfassungsgericht aufgebaut.
Kind |
Artikel 8.2 |
Person, die weder das 18. Lebensjahr vollendet, noch in ihrem Bürgeraccount amtlich ausgewiesen hinterlegt hat, sämtliche verpflichtende Schulbildung erworben zu haben.
Körperschaft |
Artikel 3.1 |
Teil des Zentralstaates im Register. Gesetzgebende Körperschaft (Legislative), Rat (Exekutive) oder Verfassungsgericht (Judikative).
Legislative |
Artikel 3.1 |
Gesetzgebung des Zentralstaates – besteht aus der Zentralgesetzgebung und allen anderen gesetzgebenden Körperschaften.
Nullgemeinschaft |
Artikel 5.1 |
Eine Gemeinschaft, die nichts tut und kein Stimmgewicht hat. Alle Bürger, die keiner anderen Gemeinschaft angehören, sind Mitglieder der Nullgemeinschaft.
Personenwahl |
Artikel 4.7 |
Entscheidungswahl, bei der nur Vollbürger zur Wahl stehen.
Rat |
Artikel 7.2 |
Teil der Exekutive, erlässt Verordnungen, besteht aus Ratsmitgliedern. Von der Zentralgesetzgebung oder einer gesetzgebenden Körperschaft mit einer Wichtung geschaffen und mit Rechten ausgestattet. Ermöglicht schnellere Entscheidungen als das Verabschieden von Gesetzen.
Ratsmitglied |
Artikel 7.2, 4.3 |
Von einer oder mehreren Gemeinschaften benannter Vertreter, der im Rat mit dem Stimmgewicht dieser Gemeinschaften abstimmt.
Register (öffentliches) |
Artikel 4.1 |
Eine öffentliche Informationsquelle mit dazugehörenden Rechenalgorithmen, mithilfe einer Blockchain implementiert. Ist dezentral, fälschungssicher, historisiert, ausfallsicher und nachvollziehbar. Bildet Prozesse des Zentralstaates ab. Jeder darf Accounts eröffnen.
Schlüssel-Wert-Paare |
Artikel 4.3, 4.4 |
Strukturierte, zu einem Account gehörende Daten.
Der Schlüssel ist etwas wie „Staatsbürgernummer“ oder „Vorname“. Der Wert des Schlüssels „Vorname“ ist zum Beispiel „Tim“.
signieren |
Artikel 4.3 |
Accounts können Daten signieren. Entweder als einem Account zugehörig oder falls im gleichen Account hinterlegt wie eine bestimmte Staatsbürgernummer. Damit bescheinigen sie, dass sie diesen Daten vertrauen, und es entsteht ein Vertrauensnetzwerk.
Staatsbürger |
Artikel 4.3, 5.1 |
Alle Personen, die über einen Bürgeraccount verfügen. Kinder können Staatsbürger sein, ohne einen Bürgeraccount zu haben.
Staatsbürgernummer |
Artikel 4.3 |
Wird von einem amtlichen Account signiert. Vom Register genutzt, um sicherzustellen, dass jeder Bürger nur einen Bürgeraccount hat und somit nur einmal zum Stimmgewicht einer Gemeinschaft zählt.
Standardwichtung |
Artikel 4.4 |
Wichtung der Gemeinschaften in der Zentralgesetzgebung, bei der Festlegung amtlicher Accounts, bei Verfassungsänderungen und der Wahl von Verfassungsrichtern. Alle Vollbürger zählen, maximales Stimmgewicht jeder Gemeinschaft ist 29%.
Stimmberechtigte |
Artikel 4.4 |
Accounts, die bei einer Abstimmung oder Entscheidungswahl dafür oder dagegen stimmen können. Ihr Stimmgewicht hängt von ihrer Wichtung ab. Je nach abstimmender Körperschaft können Stimmberechtigte Gemeinschaften, Ratsmitglieder oder Verfassungsrichter sein.
Stimmgewicht |
Artikel 4.4 |
Prozentualer Anteil einer Gemeinschaft oder eines Ratsmitglieds bei einer Abstimmung oder Entscheidungswahl. Muss über alle Stimmberechtigten aufsummiert 100% ergeben. Wird aufgrund einer Wichtung ermittelt. Außerhalb von 10.3 und Glossar als Synonym für die Standardwichtung benutzt.
Universalrechte |
Artikel 1.x |
Rechte, die ohne Wenn und Aber immer und überall für alle Menschen gelten: Recht auf Würde, Leben und Bildung.
Verfassungsgericht |
Artikel 6.1 |
Spitze der Judikative, veröffentlicht Verfassungsurteile und Zentralgesetzkanon. Besteht aus neun Verfassungsrichtern, ist für den Aufbau der Judikative verantwortlich. Hält den Zentralstaat und die Gemeinschaften im Rahmen der Verfassung.
Vertrauensnetzwerk |
Artikel 4.3 |
Die Herausbildung eines Konsenses im Register, welche Daten und Accounts verlässlich sind. Entsteht durch das Markieren von Daten als „amtlich“ durch dazu befugte Accounts; allgemein durch das Signieren von Daten und dadurch, dass Accounts andere Accounts als vertrauenswürdig markieren.
Vollbürger |
Artikel 4.3 |
Bürger, die in ihrem Bürgeraccount amtlich ausgewiesen hinterlegt haben, dass sie sämtliche verpflichtende Schulbildung erworben haben. Zählen zum Stimmgewicht ihrer Gemeinschaft und als erwachsen, unabhängig von ihrem Alter.
Vorschlag |
Artikel 4.6 |
Dokument im Register, über das abgestimmt werden kann. Kann über strukturierte Daten Körperschaften und Wichtungen erschaffen. Bei Zustimmung der Stimmberechtigten wird es zu eine(m/r) geltenden Gesetz oder Verordnung.
Wert |
Artikel 4.3, 4.7 |
siehe „Schlüssel-Wert-Paare“
Wichtung |
Artikel 4.4 |
Gibt an, wie groß das Stimmgewicht einer Gemeinschaft bei einer Abstimmung, Entscheidungswahl oder für ihre Ratsmitglieder ist. Ergibt sich aus der Zahl der Vollbürger jeder Gemeinschaft, eventuell nach in den Bürgeraccounts hinterlegten Daten gefiltert. Wird bei der Erzeugung einer Körperschaft mit angegeben.
Zentralgesetz |
Artikel 5.3, 3.1 |
Von der Zentralgesetzgebung erlassenes Gesetz. Unterliegt somit der direkten Kontrolle durch das Verfassungsgericht. Die Verfassung schreibt an verschiedenen Stellen vor, dass für eine bestimmte Aufgabe ein Zentralgesetz existieren muss.
Zentralgesetzgebung |
Artikel 5.3 |
Oberste Körperschaft der Legislative. Erlässt Zentralgesetze, erschafft alle anderen Körperschaften (außer dem Verfassungsgericht).
Zentralgesetzkanon |
Artikel 6.7 |
Übersicht aller Zentralgesetze, regelmäßig durch die Verfassungsrichter veröffentlicht. Kann Zentralgesetze oder Teile von ihnen für ungültig erklären.
Zentralrechte |
Artikel 2.x |
Rechte, die der Zentralstaat seinen Staatsbürgern nur unter engen Voraussetzungen beschneidet: Gleichheitsgrundsatz, Schutz der Wohnung, Selbstbestimmung, Glaubensfreiheit, Bewegungsfreiheit, Recht auf Wegzug, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.
Zentralstaat |
Artikel 3.1 |
Gliedert sich in die Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative. Seine Prozesse werden über das Register abgebildet. Er wird von den Gemeinschaften gesteuert, mit Stimmgewicht nach Anzahl ihrer Mitglieder (siehe „Standardwichtung“).