10. Staat
10.4 Integration der Zukunftsvisionen
Das in diesem Kapitel vorgestellte Staatskonzept ermöglicht es, all die Zukunftsvisionen, welche ich in den vorhergehenden Kapiteln entworfen habe, zu integrieren.
Gehen wir sie doch einfach der Reihe nach durch und schauen wir, ob sie auf der Ebene des Zentralstaates oder auf der Ebene der Gemeinschaften umgesetzt würden.
Bedingungsloses Grundeinkommen (Kapitel 5.1)
Für dieses Konzept wäre sowohl eine Umsetzung auf Gemeinschaftsebene, als auch eine auf Zentralstaatsebene möglich. Oder eine Kombination aus beidem, was mir als die beste Lösung erscheint: Es gibt ein Zentralstaatsgesetz, welches Finanzierung und Ausschüttung des BGEs in der Höhe festlegt, auf welche sich mindestens 60% des Stimmgewichts der Gemeinschaften einigen können. Für diesen Teil des BGEs kann das Konzept so einfach bleiben, wie ich es vorgestellt habe. Schließlich gilt es tatsächlich für alle Staatsbürger.
Eine Gemeinschaft, die ein höheres BGE für ihre Mitglieder will, zahlt den Differenzbetrag selbst aus. Was natürlich bedeutet, dass sie diesen aus eigenen Einnahmen finanzieren muss. Im Gegenzug wird sie Aufnahmebedingungen aufstellen, um zu verhindern, dass ihre Mitglieder insgesamt mehr Ausgaben als Einnahmen verursachen und die Finanzierung unmöglich machen.
Ich denke, ich sollte hier etwas zu den Dingen sagen, die mir im Hinblick auf Steuern allgemein sinnvoll erscheinen. Dies sind lediglich meine Gedanken dazu - nichts davon ist in der Verfassung festgelegt oder muss notwendigerweise so sein, damit mein Staatskonzept funktionieren kann.
• Eine große Einnahmequelle des Zentralstaates werden die Pachtgebühren für Grundstücke und Gebühren für den Abbau von Rohstoffen sein.
• Da Unternehmen keiner Gemeinschaft angehören können (da sie keine Bürger, sondern juristische Personen sind), werden sie nur an den Zentralstaat Steuern zahlen. Das sollte auch daher so sein, damit sie sich nicht die Gemeinschaft mit dem niedrigsten Steuersatz aussuchen können.
• Die Einnahmen aus Pachtgebühren und Unternehmenssteuern sollten hoch genug sein, um daraus auch ein BGE finanzieren zu können. Die Finanzierung des BGEs wird auf diese Weise deutlich besser funktionieren als aus einer Lohnsteuer, wie in Kapitel 5.1 der Einfachheit halber angenommen.
• Solange sie keine Angestellten haben, sollte der Zentralstaat nur dort Steuern oder Abgaben von Bürgern erheben, wo er ihnen eine konkrete Dienstleistung dafür bietet. Ein Beispiel dafür wäre der öffentliche Personentransport.
• Alle anderen Steuern und Abgaben sollten Bürger an ihre Gemeinschaft zahlen, nicht an den Zentralstaat. Somit können die Bürger abwägen, ob ihnen die gebotene Leistung das Geld wert ist oder ob sie die Gemeinschaft wechseln wollen.
Kein Patentwesen (Kapitel 5.2)
Das wird einfach dadurch umgesetzt, dass es auf Zentralstaatsebene kein Patentgesetz gibt. Dann könnten Gemeinschaften zwar immer noch eine Regel auf Gemeinschaftsebene dafür erlassen, es hätte auf Mitglieder anderer Gemeinschaften aber keine Auswirkungen. Somit sehe ich keinen Vorteil für eine Gemeinschaft, dies zu tun.
Kulturpunkte (Kapitel 5.3)
Dieses Konzept ist nur auf Zentralstaatsebene sinnvoll umsetzbar. Nur so werden die Anreize für die Medienschaffenden groß genug sein, dass aufgrund des Anreizes der Kulturpunkte bessere Nachrichten entstehen als in einer werbefinanzierten Medienlandschaft. Vor allem, da der ungehinderte Zugang zu Informationen ein Universalrecht ist (Artikel 1.3), die Verfassung eine Abschottung der Gemeinschaften in dieser Hinsicht also nicht zulässt. Was eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Wechsel zu besseren Gemeinschaften nicht an fehlenden Möglichkeiten scheitert, über sie zu lernen.
Letztlich sind Kulturpunkte eine zweite Währung. Sie wird nur dann gut funktionieren, wenn sie überall im Land genutzt werden kann.
Gesundheitswesen (Kapitel 6)
Dieses Konzept sollte auf Gemeinschaftsebene umgesetzt werden.
Krankenhäuser und Polikliniken befinden sich in diesem Konzept in Städten, was bedeutet, dass dort nur die Gesetze des Zentralstaates gelten. Aber solange Zentralgesetze nichts Gegenteiliges sagen, können diese Einrichtungen dennoch selbst entscheiden, wen sie behandeln und wen nicht, und welche Hausordnung gilt.
Gemeinschaften werden für ihr Gesundheitssystem durch Aufnahmebedingungen sicherstellen müssen, dass sich nicht alle Kranken und Alten in der Gemeinschaft sammeln, welche die beste Gesundheitsversorgung bietet.
In meinem Gesundheitskonzept musste der Staat immer noch sehr viele Entscheidungen treffen, obwohl ich versucht habe, möglichst viel der Autonomie der Ärzte zu überlassen: Wie die Gesundheitsapp aufgebaut ist, wie die Kompetenz der Ärzte ermittelt wird, wie hoch sie bezahlt werden, wie Aufwandspunkte je Diagnose und Behandlung festgelegt werden, welche Behandlungen und Medikamente von der Krankenkasse bezahlt werden, wie die Vorhersage via Computersimulation funktioniert und vieles mehr.
Sicher, die Digitalisierung hilft dem Staat dabei, all diese Entscheidungen zu treffen, und klare Regeln helfen mehr. Dennoch wird es sehr viele Punkte geben, wo man unterschiedlicher Meinung sein kann, wie man das System am besten umsetzt.
Und abseits all dieser Parameter meiner Zukunftsvision spricht natürlich auch nichts dagegen, es mit einem völlig anderen Konzept zu versuchen. Das Gesundheitswesen ist ein Paradebeispiel für ein gesellschaftliches System, bei dem die Gemeinschaften experimentieren und um die beste Lösung konkurrieren können.
Alternativ kann ich mir auch gut vorstellen, dass Gesundheitssysteme parallel zu Gemeinschaften laufen und mehrere Gemeinschaften ein gemeinsames Gesundheitssystem betreiben, um Effizienzgewinne zu erzielen. Oder, dass umgekehrt eine Gemeinschaft ihren Mitgliedern die Wahl zwischen mehreren Gesundheitssystemen lässt.
Genau die gleichen Überlegungen wie für das Gesundheitswesen gelten auch für die Pflege, die ich im 6. Kapitel ausgeklammert hatte, um mich auf ein Problemfeld zu konzentrieren. Auch hier können Gemeinschaften um die beste Lösung konkurrieren oder Pflegesysteme könnten parallel zu den Gemeinschaften laufen.
Wie gut das Gesundheitswesen ist, wie viele Daten es sammelt, wie viel an Freiheit es für seine Mitglieder einschränkt (zum Beispiel durch verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen) - all dies können wichtige Unterscheidungsmerkmale sein, anhand welcher Bürger entscheiden, welcher Gemeinschaft sie angehören wollen.
Bildungswesen (Kapitel 7)
Die Verfassung stellt dem Zentralstaat das Bildungswesen als verpflichtende Aufgabe (Artikel 8.1). Genauso wie die Städte, werden in diesem Staat auch die Kindergärten und Schulen zu einem Schmelztiegel der gesamten Gesellschaft werden. Der Staat organisiert sie, und Kinder aus allen Gemeinschaften besuchen sie zusammen. Dass sich Schulen schon aufgrund ihrer Größe stets in Städten befinden, ist dafür wichtig, so dass die Kinder jeder Schule auch tatsächlich aus vielen verschiedenen Gemeinschaften kommen.87
Mit ihrer Durchmischung dienen Schulen dazu, ein zu starkes Auseinanderdriften der Bevölkerung zu verhindern und den Bürgern die Option eines Gemeinschaftswechsels realistisch zu ermöglichen.
Vom Zentralstaat organisierte Schulen für alle Kinder sind zudem notwendig, um allen Kindern so weit wie möglich gleiche Chancen im Leben zu eröffnen, was mir als ein wichtiges Staatsziel erscheint. Dies ist auch ein Grund dafür, dass in meinem Bildungskonzept Schulen sehr weitreichende Verantwortung für ihre Schüler übernehmen und ihnen alles Notwendige zur Verfügung stellen.
Nur weil der Staat die Schulen organisiert, bedeutet das aber nicht, dass die Gemeinschaften keinen Einfluss auf sie haben können. Das hängt davon ab, wie das Zentralgesetz dafür ausgestaltet ist. Die Schule enthält Wahlmöglichkeiten für Kinder und viele optionale Module. Den Gemeinschaften zu erlauben, den Kindern hier mehr Optionen anzubieten, macht die Schule deutlich anpassungsfähiger, bevor der offizielle Lehrplan angepasst werden muss.
Der Nachweis für erworbenes Wissen aller Art kann erbracht werden, indem es als amtlich bestätigte Information im eigenen Account hinterlegt wird. Schulen und Volkshochschulen werden diese Bestätigungen für all ihre Module anbieten, genauso, wie sie Pins als analoge Nachweise ausgeben.
Der Staat sollte auch Angebote zur Berufsausbildung machen und finanzieren, welche an die Schulbildung anknüpfen (wie im 7. Kapitel beschrieben). Anders als bei der verpflichtenden Allgemeinbildung spricht hier aber nichts dagegen, dass Gemeinschaften oder Unternehmen Alternativen dazu anbieten.
Forschung sollte vom Zentralstaat finanziert, aber nicht nur von ihm gesteuert werden. Daher erhalten die Gemeinschaften proportional zur Anzahl ihrer stimmgebenden Mitglieder Geld, welches sie nur für Forschung einsetzen dürfen, ohne dass der Zentralstaat vorschreibt, was damit erforscht wird. Dadurch bekommen wir eine heterogenere Forschungslandschaft und vermeiden blinde Flecken, da zusätzlich zum Zentralstaat auch jede Gemeinschaft das an Forschung priorisieren und fördern kann, was ihr wichtig erscheint.
Software (Kapitel 8.1)
Software mit gesellschaftlichem Nutzen kann vom Zentralstaat oder durch Gemeinschaften gefördert werden.
Analog zur Forschung ist es auch hier ein Vorteil, wenn verschiedene Gemeinschaften die Software fördern, die sie für wichtig halten, statt nur der Zentralstaat - es erhöht die Chance, dass förderungswürdige Ideen und Software eine Förderung finden.
Öffentlicher Personentransport (Kapitel 8.2)
Der kostenlose öffentliche Personentransport wird vom Zentralstaat verwaltet und finanziert. Genauso wie das Straßen- und Schienennetz, und die Verkehrstunnel in den Städten. In allem verpachteten Land außerhalb der Städte liegt das Verkehrsnetz in Verantwortung der Pächter. Schienen und Überlandstraßen sind da, bevor angrenzendes Land verpachtet wird, und ihr Boden bleibt unverpachtet (Typ I).
Busse des Zentralstaates werden über Straßen in Dörfern und Industriegebieten fahren, und diese Durchfahrt darf ihnen nicht verwehrt werden (Artikel 5.5). Auch Verbannungen für Fahrgäste greifen während der Durchfahrt nicht.
Dass es einen zentralstaatlichen öffentlichen Personentransport in irgendeiner Form gibt, ist für ein gutes Funktionieren dieses Staatskonzeptes wichtig (wegen seiner Sonderrechte auf Gemeinschaftsland), auch wenn die Verfassung den Zentralstaat nicht dazu verpflichtet.
PD-System (Kapitel 8.3)
Dieses Strom- und Datennetzwerk kann privatwirtschaftlich entwickelt werden. Der Zentralstaat wird seine Nutzung in den Städten vermutlich vorschreiben. Was die Gemeinschaften auf ihrem eigenen Land tun, ist ihnen überlassen (mit dem Risiko, vom Stromnetz getrennt zu werden, falls sie ihren Verbrauch nicht sofort drosseln können, wenn dies nötig ist).
Wasser, Strom, Internet, Kapselnetzwerk (Kapitel 8.4)
Der Zentralstaat unterhält die staatliche Infrastruktur. Es spricht nichts dagegen, sie genau wie in Kapitel 8.4 beschrieben aufzubauen.
Gepachteter Boden wird daran in Abhängigkeit von seinem Typ angeschlossen (siehe Kapitel 9.5). Gemeinschaften können selbst bestimmen, wie sie mit Infrastruktur auf Gemeinschaftsland umgehen.
Containerwohnungen und Häuser (Kapitel 9.1 und 9.2)
Containerwohnungen sind eine Norm, kein Zwang. Sobald sich diese einmal etabliert hat, werden marktwirtschaftliche Anreize sie erhalten. Es wird keine Gesetze geben, dass Wohnungen und Häuser so aussehen müssen. Ganz im Gegenteil: Mehr Wahlmöglichkeiten für die Bürger sind besser. Gemeinschaften können aber natürlich Regeln in Bezug auf Containerwohnungen aufstellen, wenn sie dies wollen.
Grundbesitz und Städte (Kapitel 9.5 und 9.3)
Etwas wie die in „9.5 Grundbesitz“ beschriebenen Verpachtungsregeln ist notwendig, damit dieses Staatskonzept funktionieren kann. Der Boden befindet sich im Besitz des Zentralstaates. Die Verwaltung der Verpachtung erfolgt ebenfalls durch den Zentralstaat. Pächter werden oft Gemeinschaften sein, entweder direkt oder in Form ihrer Mitglieder.
Die Pacht muss dabei hoch genug sein, dass man sie sich nur leisten kann oder will, wenn man mit dem Boden ausreichend Gewinn erzielt (je nach Bodentyp und Region unterschiedlich hoch) oder anderweitigen Nutzen aus ihm zieht. Nur so verschiebt sich Boden schnell genug von erfolglosen Gemeinschaften zu erfolgreichen, haben Gemeinschaften also Boden entsprechend ihrem Erfolg zur Verfügung, auf welchem dann ihre Regeln gelten.
Aus den Verpachtungsregeln ergibt sich dann die in „9.3 Städte“ beschriebene Stadtstruktur. Da Städte nie Gemeinschaftsland sein können (Artikel 5.5) befinden sich Städte stets komplett in zentralstaatlicher Verwaltung. Die einzelnen Hochhäuser werden von Pächtern erbaut, die komplette Infrastruktur zwischen den Hochhäusern wird dagegen vom Zentralstaat gebaut und verwaltet. Auf dem gesamten Stadtgebiet (inklusive der naturbelassenen Flächen zwischen den Hochhausgruppen) gelten nur die Gesetze des Zentralstaates.